Beamte

Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht unmittelbar bevor oder hat gerade stattgefunden. Sie können schon heute davon ausgehen, dass Sie wegen des hohen Bedarfs an jungen engagierten Beamten in den nächsten Jahren zum Beamten auf Probe und dann auf Lebenszeit ernannt werden. Doch schon jetzt als Beamter auf Widerruf und Probe haben Sie durch Ihren Status besondere Versorgungsansprüche.
 
Und gerade in der Anwärterphase kommt Ihr Dienstherr nicht in allen Situationen für Sie auf. Deshalb sollten Sie sich besonders bei Themen wie Krankheit, Dienstunfähigkeit, Altersversorgung oder Diensthaftpflicht frühzeitig informieren und handeln.


Private Krankenversicherung

Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass sich Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt. Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz.
 
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%, das heißt

50% der Krankheitskosten müssen Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern und
50% der entstandenen Krankheitskosten erhalten Sie als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn.

Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten.


Beihilfe mit Familie
Die Familienmitglieder eines Beamten
erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz

80% für berücksichtungsfähige Kinder
70% für berücksichtingsfähige Ehepartner
50% für Beamte mit einem Kind und
70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten. Darüber hinaus ist mit Dienstbeginn der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.


Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie keinerlei Versorgungsleistungen. Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf. Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen.


Altersversorgung

Siehe Kapitallebensversicherung